Begriffe aus dem Liegenschafts- und Katasterwesen (Z) Drucken E-Mail
Begriffserklärungen
Geschrieben von: cos   

Zahlenkataster

(siehe auch Messungsunterlagen und Anhang C)

Die Punkte sind gegenseitig festgelegt. Festlegung der Grenzen durch Maßzahlen (Grenzlängen) ohne übergeordnetes Netz. Die Grenzpunkte lassen sich anhand der maßlichen Festlegung von benachbarten Punkte aus herstellen. Geometrische Festlegungen: Parallelität „#", Gerade „-" in Bayern oder oder Halbkreis in Hessen. Es waren noch keine fortlaufenden Messungen mit mehreren Grenzpunkten üblich, sondern es wurden Einzelmessungen von Grenzpunkt zu Grenzpunkt gemessen (Kopfbreite) und die Gerade dadurch definiert, daß das Gesamtmaß in Klammern beigeschrieben wurde.

Zivilrecht

(⇔ Öffentliches Recht)

Regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Wesentliches Kriterium ist die Gleichordnung der Bürger. Wenn die Stadt durch eine Firma etwas bauen läßt, so läuft dies unter Zivilrecht (Stadt als Privatperson, zwei gleichberechtigte Partner).

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. Oktober 2008 um 21:44 Uhr